Angesichts der Umstände, die im Zentrum der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stehen, ist ein Erfolg dieser Maßnahmen nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälten fraglich. Denn die massenhafte Kündigung der Unternehmensanleihen zum Jahresende setzt die Zahlungsfähigkeit der Emittentin unter zusätzlichen Druck. "Ob die Zahlungsansprüche von der Emittentin wirklich erfüllt werden können, wird sich erst zeigen müssen ", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger der Infinus Gruppe vertritt. "Auch ergibt sich nach unserer Einschätzung aus der Kündigung allein noch kein Auszahlungsanspruch, sodass die Kündigungen der Privatanleger nach unserer Einschätzung möglicherweise ohne Erfolg bleiben werden."
Die Infinus Gruppe setzt sich aus einem Gesellschaftsgeflecht mit mehreren Unternehmen zusammen. Im Zentrum der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden scheint hierbei die Future Business KgaA zu stehen. Die im Jahr 2000 gegründete Gesellschaft emittierte festverzinsliche Schuldverschreibungen und Genussrechte mit einer jährlichen prognostizierten Rendite in Höhe von 5 - 8 Prozent. Vertrieben wurden diese Anleihen durch fast 1.000 Vermittler, die unter dem Haftungsdach Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut stehen.
Dabei ist festzustellen, dass die Einwerbung von Anlegergeldern überaus erfolgreich war. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, standen zum Stichtag 31.12.2012 für die Future Business KgaA Orderschuldverschreibungen in Höhe von knapp 600 Millionen Euro aus.
"Entscheidend für diese Erfolge sind unserer Ansicht nach die positiv klingenden Verkaufsargumente. Denn die Anleihen zeichneten sich durch die gute Rendite in Höhe von sechs Prozent p.a. einerseits und die kurze Laufzeit mit einer Mindestlaufzeit von 90 Tagen aus", so Rechtsanwalt Luber. "Wie uns viele Anleger mitgeteilt haben, wurde hierbei aber oftmals nicht ausreichend auf die Risiken, die diesen Anleihen immanent sind, hingewiesen. Deswegen sind die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Anlageberater unserem Erachten nach auch grundsätzlich als relativ gut zu bewerten".
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Anleger, die sich der kostenfreien Interessensgemeinschaft "INFINUS" anschließen möchten, werden dann über den Fortgang des Verfahrens laufend informiert.