Beim MPC Millennium Tower handelt es sich um ein 50-stöckiges Bürogebäude mit angeschlossenem Einzelhandel- und Entertainmentkomplex (Millennium City) in der Hauptstadt unseres Nachbarn Österreich. Dieser Immobilienfonds wurde seinerzeit vom Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Petersen Capital (MPC) initiiert, wobei die Gesamtinvestitionssumme des Projekts bei ca. 360 bis 400 Mio € lag. Aufgrund der o.g. wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds wird dieser am Zweitmarkt der Fondsbörse Deutschland nunmehr lediglich mit ca. einem Viertel des ursprünglichen Wertes notiert.
Viele Anleger haben den Immobilienfonds MPC Millennium Tower Ende des Jahres 2003 gezeichnet. Ihnen wurde seinerzeit nach den Erkenntnissen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht selten die Fondsbeteiligung von ihren (Bank-) Beratern als sicher und renditestark empfohlen. Zudem wurden die Anleger teilweise nicht sachgerecht über die Laufzeiten der Mietgarantien und die hohe Kreditfinanzierung des Projekts aufgeklärt. Ein mögliches Totalverlustrisiko und ein gesellschaftsrechtliches Haftungsrisiko wurden nach Auskunft mehrerer Anleger von den Beratern verschwiegen. Auch wurden die Anleger nach deren Mitteilung häufig nicht über die Rückvergütungen, die an die Beraterbanken flossen, informiert. Unterblieb eine Aufklärung über vorgenannte für die Zeichnung der Fondsbeteiligung relevante Aspekte, so stehen dem Anleger grundsätzlich Schadenersatzansprüche zu. In Falle eines vollumfänglich erfolgreichen Vorgehens gegen das Beratungsinstitut wird der Anleger so gestellt als hätte er die Beteiligung nicht erworben, d.h. er bekommt das investierte Kapital zurück und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsbeteiligung an. Damit Anleger nicht auf den möglichen Schäden bei dieser Fondsbeteiligung sitzen bleiben, ist bei Vorliegen einer ungenügenden Beratung meist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Dies deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung drei Jahre zum Jahresende, nachdem der Anleger die fehlerhafte Beratung bemerkt hat bzw. bemerken konnte, spätestens allerdings - kenntnisunabhängig - taggenau 10 Jahre nach Zeichnung verjähren.
Folglich haben viele Anleger, die Ende 2003 ihre Beteiligung gezeichnet haben und unzureichend beraten wurden, nur noch wenige Wochen Zeit, um ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.
Auf Unterstützung durch die Gerichte dürfen die Anleger dabei aufgrund mehrerer positiver erstinstanzlicher Urteile verschiedener Landgerichte hoffen, die jeweils zugunsten des Anlegers auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligungen entschieden haben.
CLLB Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Anlegern, die sich fehlerhaft beraten fühlen, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de