Nach den jüngsten Verlautbarungen der Hannover Leasing GmbH & Co. KG wird die Finanzverwaltung gegen die Entscheidung des Finanzgerichts nicht vorgehen, so dass der Gerichtsbescheid rechtskräftig wird.
Dies gibt auch den Anlegern anderer Hannover Leasing Fonds Hoffnung. Ca. 13.000 Anleger hatten Ende der 90er Jahre und in den Anfangsjahren des neuen Jahrtausends in Medienfonds dieses Anbieters investiert. Auch Mitbewerber haben vergleichbare Produkte offeriert.
Nachdem zunächst die steuerlich geltend gemachten Verluste von den Finanzbehörden akzeptiert wurden, wendete sich das Blatt und die Finanzbehörden forderten von vielen Anlegern leasingähnlicher Medienfonds die gewährten Steuervorteile nebst Nachzahlungszinsen zurück.
Für viele Anleger bedeutete dies einen enormen finanziellen Kraftakt oder - wenn per Aussetzung der Vollziehung auf die sofortige Beitreibung der Steuerschulden verzichtet wurde - eine enorme psychische Belastung.
Das Finanzgericht München hat nun eine für Medienfondsanleger wichtige Entscheidung gefällt.
"Es bleibt zwar abzuwarten, ob die Finanzverwaltung bezüglich der anderen vergleichbaren Medienfonds dieses Anbieters und dessen Konkurrenten nunmehr von ihrer bisherigen Haltung Abstand nimmt, jedoch gibt diese Entscheidung begründeten Anlass zur Hoffnung, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche Medienfondsanleger rechtlich betreut.