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Ansprechpartner:in Herr Hendrik Bombosch +49 30 28878960

CLLB Rechtsanwälte schließen vor den Landgerichten Bochum und Kiel für geschädigte Anleger weitere Vergleiche mit der Deutschen Bank

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin")

(lifePR) (Berlin, )
In zwei weiteren Verfahren ist es CLLB Rechtsanwälte gelungen, Anlegern zu helfen, die in den geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG investiert haben.

Der Fonds, der auf der Hamburger Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch rund 20 % gehandelt wurde, befindet sich seit einiger Zeit in Schieflage. Bemerkenswert dabei ist, dass der Fonds die Mieten nahezu wie prospektiert einnimmt. Das Problem bildet ein Darlehen des Fonds, dass dieser in Schweizer Franken aufgenommen hat.

Eine massive Aufwertung des Schweizer Franken einhergehend mit rückläufigen Büroimmobilienpreisen in London hatte dazu geführt, dass die britische Immobilie nicht mehr ausreichend Sicherheit darstellte für den Darlehensvertrag in Schweizer Franken. Die Banken verlangten vom Fonds höhere Zinsen, die Ausschüttungen mussten eingestellt werden. Soweit CLLB Rechtsanwälte informiert sind, wurde bis heute keine endgültige Lösung mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt. Sollte eine solche Lösung nicht ausgehandelt werden können, erscheint eine Darlehenskündigung als worst-case Szenario denkbar, was fatale Folgen für die Anleger haben dürfte.

Zwei Anleger sahen sich von der Deutschen Bank schlecht über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt und entschlossen sich zu einer Klage gegen die Bank. Zur Beilegung der Streitigkeiten wurden nunmehr Vergleiche abgeschlossen, die die wirtschaftliche Situation der Anleger insgesamt sehr verbessern.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München Berlin und Zürich, der bereits Urteile zugunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten hat und der die beiden Anleger vertreten hat, empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.
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