Sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Landgericht Berlin haben bereits entschieden, dass Bankberater über die Risiken der offenen Immobilienfonds vollumfänglich aufklären müssen, also auch über die Verlustrisiken, die mit einer Fondsschließung einhergehen.
Manche Anleger scheuen jedoch das Prozessrisiko, vor allem wenn keine Rechtschutzversicherung besteht.
Doch nicht in jedem Fall ist der Gang zu den Gerichten notwendig. Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte beispielweise ist es bereits in mehreren Fällen gelungen, für Anleger offener Immobilienfonds außergerichtlich Vergleiche mit den Unternehmen zu schließen, deren Mitarbeiter den Erwerb dieser Fondsanteile angeraten hatten. Ein Großteil des erlittenen Schadens konnte für diese Mandanten kompensiert werden.
Nach den Erfahrungen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Rahmen der Anlageberatung, die zum Erwerb der Immobilienfondsanteile führte, nicht selten mitgeteilt, dass man mit den Fondsanteilen eine sichere und jederzeit verfügbare Anlage erwerbe. Dass dem nicht so ist, müssen nun zahlreiche Anleger leidvoll erfahren.
Mehrere offene Immobilienfonds mussten die Rücknahme der Anteile aussetzen und oder befinden sich in Liquidation. Von derartigen Maßnahmen betroffen sind die Anleger der Fonds Morgen Stanley P2 Value, KanAm Grundinvest, KanAm US-Grundinvest, SEB Immoinvest, AXA Immoselect, AXA Immosolutions, CS Euroreal, Degi International, Degi Europa, Degi German Business, Degi Global Business, DJE Real Estate, DWS Immoflex Vermögensmandat, db Immoflex, Premium Management Immobilien Anlage, Santander Kapitalprotekt P, TMW Immobilien Weltfonds P, UniImmo Global und UBS 3 Sector.
Anleger, die einen dieser Immobilienfonds auf Beratung erworben haben und nicht über die Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, können Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.
Soweit Immobilienfonds von Banken vertrieben wurden, mussten die Anlageberater auch auf eventuell anfallende Kick-Back-Zahlungen hinweisen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger vertritt.
Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird als Schaden die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös beansprucht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche. Wegen kurzer, eventuell sogar kurz vor dem Ablauf stehender Verjährungsfristen, können Geschädigte regelmäßig nicht abwarten, ob ihnen nach der vollständigen Liquidation des Fonds ein Schaden verbleibt.
Anleger die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.