Das Landgericht München I verurteilte die Schädigerin (Beklagte zu 3) neben einer weiteren Gesellschaft (Beklagte zu 1) zum Schadensersatz in Höhe sämtlicher bisher eingezahlter Einlagen. Ferner wurde auch festgestellt, dass die Anlegerin von etwaigen Einlageverpflichtungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG freizustellen ist.
Das Urteil ist gegenüber der Schädigerin (Beklagte zu 3) rechtskräftig.
In einem weiteren Urteil des Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) wurde einem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG Schadensersatz zugesprochen.
„Diese beiden Urteile haben Signalwirkung für viele Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds. Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der Fondsgesellschaft nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und zur Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens führt, wird der Anleger bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen. Er hat dann u.a. Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher von ihm auf die Beteiligung geleisteten Einzahlungen“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von CLLB Rechtsanwälte.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte Rechtsrat einzuholen.