Anleger sind verunsichert und fragen nach ihren Handlungsoptionen. In diesem Zusammenhang berichten diverse Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass sie über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung nicht oder nur unvollständig aufgeklärt und zudem falsch beraten wurden. So wurde die Anlage oftmals
- als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
Es fand keine Aufklärung
- über das Totalverlustrisiko,
- das Fehlen eines geregelten Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
- die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen, (diese wurden vielfach unzutreffend als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
Zudem erfolgte überwiegend
- keine rechtzeitige Übergabe oder
- gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.
Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.
Das Landgericht Berlin hat bereits mit Urteil vom 13.04.2015 einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der damals tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.
CLLB Rechtsanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klage wegen fehlerhafter Aufklärung/Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater/ der Beratungsgesellschaft ein. Rund 20 weitere Klagen für von CLLB Rechtsanwälte betreute Mandanten sind in Vorbereitung.
Frau Rechtsanwältin Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, betreut bereits zahlreiche TIV-Anleger und rät allen betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Sollten Anleger wider Erwarten bereits im Jahr 2012 Kenntnis davon gehabt haben, dass sie möglicherweise falsch beraten wurden, besteht das Risiko der Verjährung zum Ablauf des 31.12.2015. Es empfiehlt sich daher, sehr zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.
Pressekontakt: Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Tel.: +49-030-288 78 96 0, Fax.:+49-030-288 78 96 20, mail: linz@cllb.de web: http://www.cllb.de