Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, sehen sich zwischenzeitlich zahlreiche Anleger der Concept 1 Klagen des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt. Die Firma Concept 1 bot in der Vergangenheit einer Vielzahl von Anlegern verschiedene Geldanlagemodelle an, u.a. auch den Kauf von sog. Mitarbeiteraktien. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Firma Concept 1 tatsächlich keine Aktien erwarb und auch sonst keine Geschäfte mit Gewinnerzielungsabsicht betrieb. Nach dem bisherigen Kenntnisstand beschränkte sich die Tätigkeit der Firma Concept 1 lediglich darauf, neue Anleger zu werben um mit deren Einlagen die Verbindlichkeiten von Altanlegern bedienen zu können.
Über das Vermögen des Inhabers der Firma Concept 1 wurde im Oktober 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Nürnberg bestellte Insolvenzverwalter geht zwischenzeitlich im Klagewege gegen Anleger der Firma Concept 1 vor.
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte sollten Anleger der Firma Concept 1 nicht ungeprüft Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten.
Zu prüfen ist, ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für eine Rückzahlungspflicht vorliegen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher allen Anlegern, die sich Forderungen seitens des Insolvenzverwalters über des Vermögen des Herrn Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt sehen, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei der Zustellung von Klagen ist zu beachten, dass die gerichtlich gesetzten Fristen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt eingehalten werden sollen.
Darüber hinaus sollten geschädigte Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern/Beratern bestehen.