Erst im Dezember 2017 ging die Coin mit den Namen DavorCoin (Davor Coin) an den europäischen Markt und ist seit dem 07.02.2018 offenbar „verschwunden“.
Anleger haben nach eigenen Angaben der Betreiber mehrere Millionen Euro in die Kryptowährung investiert. Nach Aussage von DavorCoin sollen alleine an einem Tag im Februar DavorCoins im Wert von mehr als € 1.000.000,00 verkauft worden sein.
Das System von DavorCoin sollte dabei wie folgt funktionieren: Der auf der Internetseite des Unternehmens https://davor.iop/ beworbene „Profitkalkulator“ (profit calculator), versprach interessierten Anlegern bei Investments in den Coin extrem hohe Renditen, die realistisch am freien Markt praktisch nicht zu realisieren gewesen sein dürften.
Das Ende von DavorCoin wurde mit dann mit einer kurzen Mitteilung von Ende Januar 2018 eingeleitet. Am 25. Januar 2018 teilten die Seitenbetreiber den Investoren von DavorCoin mit, dass jeder Anleger nunmehr sein investiertes Geld auch vor Ablauf des ursprünglichen Investitionszeitraums jederzeit abziehen könnte:
Das bedeute allerdings, dass die einzige Sicherheit der Anleger, dass viele weitere Investoren das eingezahlte Geld Davor Coin mit einer Mindesteinlagezeit übergeben hatten, ersatzlos gestrichen wurde.
In der Folge kam es innerhalb von nur 12 Tagen zu einem Kurssturz des DavorCoins von USD 170,00 auf nur 0,4 Cent.
Damit besteht der Verdacht eines Schneeballsystems, dass immer nur solange Bestand haben kann, wie frisches Geld eingesammelt wird, um die vorangegangenen Anleger zu bedienen.
Nach den Werbeversprechen der Anbieter von DavorCoin sollten bei einer Anlagesumme von USD 1.300,00 US-Dollar innerhalb von nur 200 Tagen USD 6.000,00 erzielt werden.
Sowohl in Deutschland, als auch in den USA wurden offenbar bereits strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, um den Verbleib der Anlegergelder zu klären.
Betroffene Anleger sollten ihre rechtlichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Die Kanzlei CLLB unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und arbeitet grundsätzlich auch mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.