Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem € 21 Millionen sichergestellt. Im Rahmen des Verfahrens zur Rückgewinnungshilfe kann der einzelne Aktionär seinen Teil des Schadens geltend machen. Die einfache Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft reicht hierfür jedoch nicht aus.
Für die erfolgreiche Geltendmachung des Schadens benötigt der Aktionär einen vollstreckbaren Titel, z.B. einen dinglichen Arrest. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisiert ist, unterstützt zahlreiche Aktionäre und hat bereits Anträge auf dinglichen Arrest beim Landgericht Stuttgart eingereicht.
Für die Aktionäre ist wichtig zu wissen, dass bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche das sog. Prioritätsprinzip gilt. Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat bei auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.