In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, in welchem Umfang überhaupt gemäß Prospekt Investitionen getätigt und Anlegergelder investiert wurden oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.
Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich sollten betroffene Anleger nun aktiv werden.
Anleger sollten prüfen lassen, ob Ansprüche gegen Anlagevermittler oder berater aus Falschberatung geltend gemacht werden können.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines fungiblen Zweitmarktes für die Handelbarkeit der Anteile etc. Ferner ist darüber aufzuklären, dass die Kapitalanlage für eine sichere Altersvorsorge nicht geeignet ist.
Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück. Es kommen außerdem Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht, sollten sich Prospektfehler feststellen lassen.
Anleger sollten wegen der im Auge zu behaltenden möglichen Verjährung nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Vorgehens wegen fehlerhafter Anlageberatung. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte unterstützt geschädigte Anlegern bei der Prüfung ihrer Ansprüche.