Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Wir erhalten vermehrt Anfragen von Anlegern, die uns mitteilen, dass ihnen die Anlage als sichere und kurzfristige Investition im Bereich der erneuerbaren Energien vorgestellt wurde. Hier gilt es daher zu klären, ob eine Falschberatung durch den Anlageberater oder das hinter ihm stehende Beratungsunternehmen vorliegt.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger rechtzeitig, zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt (anlagegerechte Beratung). Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage ohne Verlustrisiken für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung empfiehlt.
Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht gegenüber dem Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Erwerbs der Anlage. Der Anleger erhält dann unter Anrechnung etwaiger Steuervorteile das in die Beteiligung investierte Kapital zurück.
Frau Rechtsanwältin Linz, die bereits betroffene Anleger der Deutsche Biofonds AG vertritt, rät Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.