Zum Hintergrund: Es geht zum einen um so genannte „Thermofenster“. Das heißt, bei Außentemperaturen im Bereich dieser „Thermofenster“ wird bei den betroffenen Motoren von Daimler die Abgasreinigung zurückgefahren. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Die Daimler AG behauptet, dass die Abschaltung der Abgasreinigung legal und notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das Landgericht Stuttgart hat in dem jetzt entschiedenen Fall offen gelassen, ob es dieser Argumentation folgt. Denn jedenfalls hinsichtlich des SCR-Katalysators sei von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen.
„Das Landgericht Stuttgart sieht in der massenhaften Verbauung von Motoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung der Käufer.“ sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB, die das Verfahren geführt hat. Betroffen sind neben dem GLC 250 auch andere Modelle des Fahrzeugherstellers. „Wir führen derzeit an die hundert Klageverfahren“ sagt Braun. Medienberichten zufolge klagt das Landgericht bereits über eine massive Überlastung aufgrund der Vielzahl der Verfahren.
CLLB Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit bereits fast tausend Diesel-Kunden gegen den Volkswagen Konzern und die Daimler AG.
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