Die Anleger hatten sich im Jahr 2008 an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren und kurzfristigen Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Bankberater stellten den Anlegern nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor, das im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv bewertet, insbesondere angesichts der kurzen Laufzeit.
Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als ob sie die Beteiligung an der Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG nicht gezeichnet hätten. Dies stellt angesichts des Rundschreibens, das die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG letzte Woche an die Anleger versandt hat, auch eine nachvollziehbare Begehr dar. Denn hierin teilt die Fondgeschäftsführung mit, dass die dtp entertainment AG, gegenüber der die Fondsgesellschaft noch offene Forderungen in Höhe von 756.000 Euro hat, Insolvenzantrag gestellt hat.
Für die Anleger ist diese Information angesichts der wirtschaftlichen Lage, in der sich die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet, alles andere als erfreulich. Die Fondsgesellschaft spricht in ihrem Schreiben von letzten Hoffnungen auf ein ertragreiches Investment, von einer Verschiebung eines Spieletitels auf das erste Quartal 2013 und von nur geringen Bankguthaben der Fondsgesellschaft. Wann und ob somit wieder mit einer Zahlung von Ausschüttungen zu rechnen ist, ist nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälten fraglich.
Die Betroffenen stehen aber nicht chancenlos dar. Denn die geschädigten Anleger können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. "Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen sind", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. "Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.