Bei dem Fonds konnte man sich an einem Computer- und Konsolenspielportfolio beteiligen. Der Fonds wurde im Jahre 2007 platziert. Den Anlegern wurden bis Ende 2011 Rückflüsse in Höhe von 130,84 % in Aussicht gestellt.
Anlegern, die sich durch die Empfehlung zum Fondsbeitritt schlecht beraten sehen, empfehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die Einholung einer juristischen Beratung. Diese kann Auskunft darüber geben, ob im Einzelfall durchsetzbare Schadensersatzansprüche bestehen. Grundsätzlich muss ein Anlageberater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Anleger vor Zeichnung über sämtliche mit der empfohlenen Beteiligung einhergehenden Risiken vollständig, verständlich und zutreffend aufklären. Zudem muss die Empfehlung mit der Risikobereitschaft und den individuellen Zielen des Anlegers in Einklang zu bringen sein.
Tritt der Berater darüber hinaus für eine Bank auf, so muss er zudem über verdeckte Rückvergütungen aufklären, die er als Teil seiner Provision einnimmt. Hintergrund: nur wenn ein Anleger weiß, welches finanzielle Eigeninteresse die im Hintergrund der Beratung stehende Bank hat, kann er einschätzen, ob die Empfehlung zur Zeichnung des Fonds möglicher Weise primär auf eigenen finanziellen Interessen der beratenden Bank beruht.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.