ECI hat eine Vielzahl verschiedener Fonds und Namensschuldverschreibungen in den letzten Jahren aufgelegt, die erhebliche Renditen zwischen 8 % und 10 % p. a. ausschütten sollten.
Nach verschiedenen Pressestimmen stellt sich für die Anleger jedoch jetzt die Frage, woher die Ausschüttungen tatsächlich kommen, insbesondere, ob die Ausschüttungen aus Gewinnen aus dem Geschäftsbetrieb der Öl- und Erdgasexploration und -förderung stammten oder ob es sich hierbei um Vorabausschüttungen handelt, die bilanziell nicht vom Gewinn der jeweiligen Fondsgesellschaften gedeckt sind. Sollten die Ausschüttungen nicht vom Gewinn der jeweiligen Fonds gedeckt sein, besteht nämlich für die Anleger das Risiko, dass diese Gelder zurückgefordert werden könnten.
So hat auch die Wirtschaftswoche in einem Bericht aus dem Jahr 2015 derartige Fragen der Anleger aufgegriffen.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand von CLLB Rechtsanwälten liegen, abhängig von den jeweiligen Fonds, mindestens seit dem Jahr 2013 keine testierten Abschlussbilanzen vor, anhand derer die Anleger prüfen könnten, ob die erhaltenen Ausschüttungen tatsächlich vom Gewinn gedeckt sind.
In diesem Zusammenhang ist vielen Anlegern auch bei Zeichnung nicht bewusst gewesen, dass sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorgaben verpflichtet sein könnten, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.
CLLB Rechtsanwälte prüfen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt Schadensersatzansprüche für Anleger, die sich sowohl gegen Anlageberater als auch gegen dritte Personen richten können.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, die sich ebenfalls nicht richtig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt fühlen, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen prüfen zu lassen.