Bereits 2014 wurde dem Unternehmen EN Storage GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen das Geschäftsmodell untersagt. Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Unternehmensverantwortlichen. Der Schaden für die Anleger beträgt mehrere Millionen Euro. Ein Geschäftsführer des Unternehmens sitzt in Untersuchungshaft. Wie die Presse berichtet, hat nach Auskunft des Insolvenzverwalters Holger Leichtle ein Großteil des in der Bilanz aufgeführten Geschäftsvolumens nie existiert.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt deshalb gegen die Unternehmensverantwortlichen der EN Storage GmbH wegen des Verdachts des Betrugs. Seitens des Insolvenzverwalters wurden Forensik-Experten eingeschaltet, die verborgene Guthaben im In- und Ausland aufspüren sollen.
Mit dem nun beginnenden Insolvenzverfahren ist der erste Schritt zur insolvenzrechtlichen Abwicklung der Vermögenswerte der EN Storage GmbH gelegt, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind zunächst nicht mehr möglich. Für die Anleger und Geschädigten gilt zu beachten, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur diejenigen Anleger mit ihren Forderungen berücksichtigt, die ihre Forderungen auch form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet habe, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der EN Storage GmbH, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und die Forderungen sobald möglich, im Insolvenzverfahren anzumelden. Zudem kommen Schadenersatzansprüche gegen Vermittler, Berater und Banken in Betracht, sollten diese zum Erwerb einer Beteiligung an der EN Storage GmbH geraten haben, ohne auf die damit in Zusammenhang stehenden Risiken hinzuweisen.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.