Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, hat sich intensiv mit Kryptowährungen und insbesondere auch mit der Envion AG beschäftigt. Beim Landgericht Berlin hat er inzwischen Schadensersatzklagen für mehrere Investoren der Envion AG eingereicht. Die Klagen begründet er im Kern mit Prospektbetrug. Dafür sieht Rechtsanwalt Cocron verschiedene Anhaltspunkte. So seien die Tokens an deutsche Investoren verkauft worden. Der Verkaufsprospekt sei allerdings nie von der deutschen Finanzaufsicht BaFin geprüft worden. Zudem seien Angaben in den Prospekten nicht korrekt gewesen. Gegenüber dem Handelsblatt weist der erfahrene Rechtsanwalt auch auf die personellen Konstruktionen hin. So hätten die Anleger geglaubt, bei der Envion AG in eine seriöse Gesellschaft zu investieren. Bei genauerem Hinsehen stelle sich aber heraus, dass alle für den ICO wesentlichen Personen bei der Berliner Trado GmbH tätig sind. Deren faktischer Geschäftsführer sei Michael Luckow und dieser sei im Berliner Schuldnerregister eingetragen. Rechtsanwalt Cocron: „Hätten meine Mandanten von dieser Konstruktion gewusst, hätten sie die fraglichen Tokens nicht erworben.“
Die Idee hinter der Envion AG war durchaus einleuchtend und in den Ohren vieler Investoren auch vielversprechend. Da das Schürfen von Kryptowährungen viel Energie benötigt wollte die Envion AG Überschüsse beim Ökostrom nutzen um das Mining besonders kostengünstig zu betreiben. Dazu sollten mobile Computer an die Kraftwerke angeschlossen werden. Das erforderte aber erstmal hohe Investitionen. Rund 100 Millionen Dollar hatte die Envion AG Anfang 2018 bei ca. 30.000 Investoren durch den Verkauf von Token eingesammelt. Das Problem ist nur, dass es einen Geschäftsbetrieb oder Umsätze nie gegeben habe, berichtet das Handelsblatt. Ein Grund dafür sind wohl auch die Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern, die zeitweilig dazu führten, dass der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kam. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin interessiert sich inzwischen für die Vorgänge bei der Envion AG.
Rechtsanwalt Cocron will die Frage, welcher Gesellschafter nun wen bei der Envion AG betrogen hat, überhaupt nicht in den Mittelpunkt rücken. Die Geschädigten sind die Anleger, die durch falsche Prospektangaben zu der Investition verleitet wurden und deshalb Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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