CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy zur vertragsgemäßen Zahlung.
Hiergegen legte die Sunrise Energy Berufung ein.
Mit Verfügung vom 09.02.2015 erteilte das Kammergericht Berlin den Parteien nun den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.
"Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy verurteilen wird."
Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sunrise Energy, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.