In der Beweisaufnahme schilderte die Klägerin ausführlich, warum sie zum Zeichnungszeitpunkt eine sichere Kapitalanlage suchte. Der Anlageberater, der ebenfalls einvernommen wurde, erklärte daraufhin, dass die Beratung ordnungsgemäß gewesen sei, weil die Gefahr eines Totalverlusts äußerst unwahrscheinlich sei und er deswegen weiterhin von der Kapitalanlage überzeugt sei.
Das Landgericht stellte nun in seinem Urteil fest, dass der Anlageberater - selbst, wenn er auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hätte - dieses derart verharmlost habe, dass dies einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht gerecht werde. Deswegen habe sich der Anlageberater schadensersatzpflichtig gemacht.
Die Rechtsansicht des Landgerichts Görlitz, wonach der Anlageberater die Klägerin nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe, bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. "Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil für CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. "Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."
CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstreiten.