Rund 33.000 in Deutschland zugelassene Audi A6 und A7 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Euronorm 6 müssen in die Werkstatt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf mit Bescheid vom 4. Juni 2018 verpflichtend angeordnet. Die Prüfer des KBA haben bei den betroffenen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, die zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führen kann und von Audi entfernt werden muss. Weltweit sind etwa 60.000 Audi A6 und A7 betroffen, davon sind rund 33.000 in Deutschland zugelassen.
Dass Audi erneut im Dieselskandal für dicke Luft sorgt, deutete sich schon Mai an, als der Verdacht aufkam, dass die Zufuhr des Harnstoffs AdBlue, der zur Reinigung der Stickoxide notwendig ist, erheblich gedrosselt wird bevor der Tank zur Neige geht. Ohne die AdBlue-Lösung geraten die gesundheitsgefährdenden Stickoxide praktisch ungefiltert in die Luft. Audi hatte darauf hin bereits die Auslieferung der Neuwagen gestoppt.
Der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat sich nach einer Überprüfung durch das KBA nun offenbar bestätigt. Damit muss Audi nun schon zum wiederholten Mal Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Schon Anfang des Jahres hatte das KBA den Rückruf für die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit 3,0-Liter-Euro-6-Motor angeordnet. Einen Rückruf gab es zuletzt auch für den Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Porsche bezieht die Dieselmotoren von der Konzernschwester Audi.
„Es macht den Anschein, dass Audi im Dieselskandal nichts dazu gelernt hat und auch bei neuen Modellen immer noch versucht, Abgaswerte zu manipulieren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München. Der Rückruf betrifft nun den A6 und A7 mit der Schadstoffklasse Euro 6. Diese Dieselmodelle gelten vermeintlich als sauber und wurden auch entsprechend beworben. Tatsächlich kann aber von sauberen Dieseln beim A6 und A7 offenbar keine Rede sein.
Für die betroffenen Audi-Kunden bedeutet dies, dass sie demnächst mit ihrem Fahrzeug in die Werkstatt müssen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen, sobald dieses durch das KBA freigegeben wurde. „Audi-Käufer, die sich nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen wollen, können aber auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
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