Die Entscheidungsgründe liegen jetzt vor: Das erstinstanzliche Gericht weist hierbei darauf hin, dass die Ansprüche der Klagepartei bereits nicht schlüssig dargetan wurden. Auf die substantiierten Einwendungen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für die Beklagtenpartei erfolgte seitens der Klagepartei kein ausreichender Vortrag, so dass die Klage bereits als unschlüssig abzuweisen war. Sowohl Ausführungen zur grundsätzlichen Berechtigung des Anspruchs bzw. auf die erhobene Einrede der Verjährung haben sich für das erstinstanzliche Gericht aus diesem Grund bereits erübrigt.
Es bleibt daher abzuwarten, ob der SEB AG der Nachweis zur Höhe der Darlehensverbindlichkeit und den Tilgung sowie der entsprechenden Zinsforderungen in anderen Fällen gelingt, so Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer, angestellt bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Kanzlei CLLB rät daher weiterhin allen betroffenen Kommanditisten, sofern Forderungen gegen sie gestellt werden, diese nicht ohne eine Einzelfallprüfung zu zahlen. Der konkrete Sachverhalt sollte durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei geprüft werden. Das jetzt von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstrittene Urteil zeigt, dass eine Rechtsverteidigung nicht chancenlos ist.