Erstinstanzlich wurde in dem Verkündungstermin in der vergangenen Woche in Berlin die Klage der SEB AG gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin nunmehr abgewiesen, wie Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer, der Kanzlei CLLB, berichtet. Die Entscheidungsgründe liegen jedoch noch nicht vor.
Allerdings ist das Gericht augenscheinlich der Argumentation der Kanzlei CLLB für die in Anspruch genommene Kommanditistin gefolgt und hat die Klage vollständig zurückgewiesen und der SEB AG die Kosten auferlegt.
Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer der Kanzlei CLLB rät daher allen betroffenen Kommanditisten, den Sachverhalt durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, sollten Forderungen gegen sie gestellt werden. Auf keinen Fall sollte ohne eine Einzelfallprüfung eine Zahlung vorgenommen werden.