Die Gesellschaft fordert über eine Rechtsanwaltskanzlei die an die Anleger während der Laufzeit ausgezahlten Ausschüttungen zurück.
Anleger sollten der Aufforderung nicht ungeprüft nachkommen. Es bestehen nicht nur Zweifen an der Berechtigung der Forderung an sich; vielfach kommen auch Gegenansprüche der Anleger in Betracht, mittels derer die Anleger gegen den behaupteten Zahlungsanspruch aufrechnen können.
CLLB Rechtsanwälte raten daher davon ab, die in den Mahnbescheiden ausgewiesenen Forderungen nebst Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ungeprüft zu bezahlen.
Anfang Mai 2016 hatte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an Anleger der LombardClassic 2 gewandt und mitgeteilt, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter "überraschend und ernüchternd" sei.
Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.
CLLB Rechtsanwälte haben bereits für einen Anleger Klage auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben und bereiten weitere Klagen vor.
"Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden", so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de