Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht Chemnitz unter dem Az. 15 IN 840/16 geführt. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.
Die Insolvenzgläubiger werden im Beschluss vom 02.01.2017 aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2017 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Zudem wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, bei dem Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte als Mitglied benannt wurde. Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz wird auch an der ersten und konstituierenden Gläubigerausschusssitzung am 11.01.2017 teilnehmen.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung und vertritt Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich CLLB Rechtsanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.