Aufgrund von Materialfehlern bei bestimmten Kupferspiralen von Eurogine kam es 2019 zunächst zu einer Warnmeldung und schließlich zum Rückruf der betroffenen Chargen. Die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte hatte sich allerdings schon 2018 eine Kupferspirale einsetzen lassen. Etwa drei Jahre später passierte es. Die Spirale löste sich, weil ein Seitenärmchen abgebrochen war. In der Folge musste sich die Patientin zwei Eingriffen, davon einer unter Vollnarkose, unterziehen, um das abgebrochene Ärmchen zu entfernen. „Wir haben daher gegen den Hersteller auf Schmerzensgeld geklagt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Hamburg sprach der Frau Schmerzensgeld zu. Es sei davon auszugehen, dass das Seitenärmchen aufgrund eines Produktfehlers abgebrochen sei. Andere Gründe seien nicht ersichtlich. Eurogine habe die fehlerhafte Kupferspirale auf den Markt gebracht und hafte daher gemäß Produkthaftungsgesetz, entschied das Gericht. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass sich die Klägerin zwei Eingriffen unterziehen musste, die auch mit einer psychischen Belastung und der Sorge verbunden gewesen seien, ob der Eingriff gut verläuft und keine gesundheitlichen Schäden zurückbleiben, führte das Gericht weiter aus.
„Das Urteil zeigt, dass Eurogine als Hersteller der fehlerhaften Kupferspiralen in der Haftung steht. Damit ist der Weg für weitere Klagen betroffener Frauen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld frei“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
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