Seit einigen Monaten ist für die Anleger nun klar: Die Beteiligung GarantieHebelPlan ’08 muss aufgrund des Beschlusses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 abgewickelt werden.
Was bedeutet das nun für die Anleger?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein Totalverlust der bisher eingezahlten Einlagen nicht ausgeschlossen werden. Ob GarantieHebelPlan ’08 über Vermögen verfügt, welches am Ende an die Anleger ausgezahlt werden kann, muss nun erst einmal durch den Abwickler geprüft werden.
Welche Risiken bestehen für die Anleger über das Verlustrisiko der bereits gezahlten Einlagen hinaus?
„Wie uns aufgrund der Angaben vieler geschädigter Anleger bekannt ist, haben einige Anleger hohe Beteiligungen, teilweise im fünf- bis sechsstelligen Bereich, gezeichnet, die Einlage hierzu jedoch nicht sofort erbracht, sondern nur in Form von monatlichen Ratenzahlungen, die über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren erfolgen sollten,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl der geschädigten Anleger vertreten.
„Anleger, die ihre Einlage aufgrund der gewählten Konstruktion der Ratenzahlung noch nicht vollständig erbracht haben, laufen momentan nicht nur Gefahr, das eingezahlte Kapital zu verlieren. Es besteht darüber hinaus das Risiko, auch in Höhe der ausstehenden Differenz nachträglich zu haften, sollte der Abwickler aufgrund ausstehender Forderungen diese Gelder einfordern müssen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch weiter.
Welche Möglichkeiten bestehen nun für die Anleger?
CLLB Rechtsanwälte empfehlen geschädigten Anlegern von GarantieHebelPlan ’08 , eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen und sich hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche beraten zu lassen. Nach Information von CLLB Rechtsanwälte wurden anscheinend viele Anleger völlig falsch über die Sicherheit der Geldanlage GarantieHebelPlan ’08 aufgeklärt. Hierzu bedarf es dringender anwaltlicher Beratung, um Ansprüche prüfen zu lassen, die sich hieraus ergeben können.
Ansprüche können sich sowohl gegen die Anlageberater, die diese Beteiligung vermittelt haben, als auch gegen weitere juristische und natürliche Personen richten, die insbesondere in den Vertrieb und die Grundstruktur der GarantieHebelPlan ’08 eingebunden waren.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen.
Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.
Gegenwärtig laufen auch noch diverse Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Weitere Klagen werden von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vorbereitet.
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