GarantieHebelPlan ’08 hat zunächst mit Mahnbescheiden versucht, bei Anlegern ausstehende Raten geltend zu machen. Hintergrund ist, dass sich die Anleger von GarantieHebelPlan ’08 durch verschiedene Modelle an dem Fonds beteiligen konnten. Zum einen konnten die Einlagen sofort in voller Höhe eingezahlt werden, zum anderen konnten Anleger die Einlagen ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans erbracht werden.
Wie CLLB Rechtsanwälte bereits berichteten, wurden zahlreiche Anleger, die die Besparung durch monatliche Einzahlungen wählten, in den letzten Monaten von GarantieHebelPlan ’08 zur Kasse gebeten. GarantieHebelPlan 08 hat hierbei zunächst Mahnbescheide gegen Anleger beantragt. Nach Kenntnis von CLLB Rechtsanwälten haben etliche Anleger, die sich gegen die Mahnbescheide gewehrt haben, daraufhin Klagebegründungen erhalten.
Zahlreiche Anleger haben umgehend nach Erhalt der Klage CLLB Rechtsanwälte mit der Verteidigung gegen die Klage beauftragt – mit Erfolg!
So hat GarantieHebelPlan ’08 bereits in mehreren Verfahren die Klage zurückgenommen, nachdem CLLB Rechtsanwälte vor Gericht dargelegt haben, dass der Anspruch nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte nicht besteht.
„Die Klagerücknahme durch GarantieHebelPlan ’08 in den von uns geführten Verfahren zeigt, dass es durchaus ratsam ist, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht und die Anleger die Zahlungen auch tatsächlich leisten müssen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern, die Mahnbescheide und/ oder Klagen von GarantieHebelPlan ’08 erhalten, umgehend rechtlichen Rat einzuholen, da die Fristen in derartigen Verfahren sehr kurz sein können. Regelmäßig ist eine Reaktion innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erforderlich, um rechtliche Nachteile abzuwenden.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.