Bei der GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG sollten nach dem Emissionsprospekt Investitionen in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds erfolgen. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, die nach den Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.
Die Anleger haben sich an der Fondsgesellschaft in Form einer KG regelmäßig über eine Treuhänderin beteiligt. Die Einlage konnten die Anleger entweder sofort einzahlen oder in Form eines Ratensparplans über monatliche Raten. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.
„Den von uns vertretenen Anlegern war bei Zeichnung der Beteiligung leider meist nicht bewusst, dass sie nach handelsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich vom ersten Tag in voller Höhe der Zeichnungssumme haften. Viele Anleger haben daher aus Unkenntnis über die rechtliche Lage die monatlichen Überweisungen an GarantieHebelPlan 08 eingestellt, nachdem sich negative Pressemitteilungen über die wirtschaftliche Entwicklung von GarantieHebelPlan 08 gemehrt hatten“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Viele dieser Anleger haben inzwischen Mahnbescheide erhalten, gegen die wir für sie vorgehen.“
Was können Sie tun, wenn Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?
Wir empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat aufzusuchen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter „Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger, aus dem ohne Weiteres vollstreckt werden kann.
„Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da Anleger sonst Gefahr laufen, dass ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie ergeht,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. Aus einem solchen Vollstreckungsbescheid kann sofort die Zwangsvollstreckung gegen die Anleger eingeleitet werden.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.
Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de