"In einigen Fällen wurden bereits Klagen gegen die GARBE Logimac AG und teilweise auch die Beratungsgesellschaften, auf Grund deren Empfehlung Beteiligungen an der GARBE Logimac AG gezeichnet wurden, eingereicht. In diesen Verfahren wurden Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung sowie aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes geltend gemacht. Nunmehr steht eine Entscheidung durch das Hanseatische Oberlandesgericht an", teil Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit.
In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Parallel-Verfahren, welches eine Beteiligung an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG zum Gegenstand hatte, erhielt der durch CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger seinen eingezahlten Betrag sowie einen entgangenen Gewinn zurück. "Der erkennende Einzelrichter des Hanseatischen Oberlandesgerichtes sah den Emissionsprospekt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG hinsichtlich der Darstellung der potentiellen Rückzahlungsverpflichtung der gewinnunabhängig gewährten Ausschüttungen als fehlerhaft an", erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter.
Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.
Die Emissionsprospekte der GARBE Logimac AG und der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sind nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte hinsichtlich der Darstellung der Rückzahlungsverpflichtung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen vergleichbar.
"Sollte das Hanseatische Oberlandesgericht der Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte auch im Zusammenhang mit dem Emissionsprospekt der GARBE Logimac AG folgen, so könnte die Befreiung von potentiellen Zahlungsverpflichtungen sowie auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden."
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern der GARBE Logimac AG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der GARBE Logimac AG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.
Anleger der GARBE Logimac AG sollten sich an eine auf Kapitalmerkrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um überprüfen zu lassen, ob auch diesen Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlagebratung und aufgrund des wohl fehlerhaften Emissionsprospektes zustehen.