„Glücksspiel im Internet ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Daher hätte die TSG Interactive Gaming Europe ihre Online-Glücksspiel unter der Domain pokerstars.eu in Deutschland überhaupt nicht anbieten dürfen. Deshalb muss sie unserem Mandanten nun seine Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Von dem Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland wusste der Kläger nichts. Er spielte über einen längeren Zeitraum über die deutschsprachige Domain pokerstars.eu im Online-Casino. Er spielte zu Hause und machte seine Einsätze über den Computer in seiner Wohnung in Baden-Württemberg. Die Ausnahmeregelungen für legales Online-Glücksspiel in Schleswig-Holstein kamen daher nicht in Betracht.
Im Laufe der Zeit summierten sich die Verluste, die der Kläger bei den virtuellen Casino-Spielen erlitt, auf knapp 7.000 Euro. Das Geld verlangte er nun von der TSG Interactive Gaming Europe zurück.
Die Klage hatte am LG Mosbach Erfolg. Die TSG Interactive Gaming Europe habe in Baden-Württemberg Online-Glücksspiele angeboten, obwohl diese dort gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrags verboten sind. Dadurch habe sie auch die Einsätze des Klägers unrechtmäßig erhalten und müsse die Verluste erstatten, so das Gericht.
„Die Anbieter von Online-Glücksspielen haben ihren Sitz in der Regel nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland, z.B. Malta. Obwohl sie wissen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, bieten sie es leicht zugänglich an. Dieser Verstoß gegen geltendes Gesetz kann für die Spieler zur Chance werden, ihre verlorenen Einsätze zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
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