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Gericht bestätigt Rückruf für Opel Zafira, Insignia und Cascada

Opel muss einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für verschiedene Dieselmodelle sofort umsetzen und eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung entfernen.

(lifePR) (München, )
Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 6. November 2019 entschieden (Az.: 5 MB 3/19).

„Nach VW und Mercedes ist damit auch Opel endgültig im Abgasskandal angekommen. Auch in zweiter Instanz wurde die Beschwerde gegen den Rückruf nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Da der Beschluss des Gerichts nicht anfechtbar ist, muss bei den betroffenen Fahrzeugen nun umgehend ein Software-Update aufgespielt werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Betroffen von dem Rückruf sind der Opel Zafira 1,6 und 2,0 CDTi, der Cascada 2,0 CDTi und der Insignia 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Für diese Fahrzeuge hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits im Oktober 2018 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Bei Überprüfungen der Modelle hatte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Dabei handelt es sich um ein sog. Thermofenster, das nach Angaben der Behörde schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad dafür sorge, dass die Abgasreinigung gedrosselt werde und dadurch mehr Stickoxide ausgestoßen werden als gesetzlich zulässig. Opel müsse die Fahrzeuge daher nachrüsten, eine freiwillige Rückrufaktion des Autobauers sei nicht ausreichend, so das KBA.

Opel hält die beanstandete Funktion jedoch für zulässig und versuchte sich gegen den Rückruf zu wehren. Mit einem entsprechenden Eilantrag war Opel schon in erster Instanz gescheitert und nun auch endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Das OVG bestätigte, dass der vom KBA angeordnete Rückruf sofort umzusetzen sei, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtung umzurüsten.

Das Gericht ließ dabei offen, ob es sich bei der beanstandeten Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt oder ob sie aus Motorschutzgründen notwendig sei, so wie es Opel behauptet. Das öffentliche Interesse am Schutz der Gesundheit und Umwelt sei aber höher zu bewerten als ein möglicher Reputationsschaden für Opel.

„Das Kraftfahrt-Bundesamt geht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den betroffenen Modellen aus. Damit dürfte der Weg für Schadensersatzklagen gegen Opel frei sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Der BGH hat bereits bestätigt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen. „Ein Software-Update ist in der Regel nicht geeignet, diesen Mangel zu beseitigen, da dann mit anderen Mängeln zu rechnen ist. Zudem ist den Kunden der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da sie ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten sicher nicht gekauft hätten. Betroffene Opel-Kunden haben daher – ähnlich wie im VW-Dieselskandal – gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/opel-abgasskandal/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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