Dies sind gute Nachrichten zumindest für die Beschäftigten, da somit ein Großteil der rund 300 Arbeitsplätze in Deutschland gesichert zu sein scheint.
Für die Anleihegläubiger sieht es hingegen nicht so gut aus. Trotz des Verkaufs der drei Werke an neue Investoren werden die Anleihegläubiger nach derzeitigem Stand weitestgehend leer ausgehen. Bereits Ende April signalisierte die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit, so dass die Insolvenzquote wohl eher gering ausfallen dürfte.
Vor diesem Hintergrund ist jedem Anleihegläubiger nur dringend zu raten, direkt gegen Herrn Peter Leibold vorzugehen!
CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr auch für seine Mandanten Klage gegen Herrn Peter Leibold direkt aus Prospekthaftung im engeren Sinne eingereicht. Wie CLLB Rechtsanwälte bereits wiederholt berichtete, sind nach unserer Ansicht die Prospekte für alle herausgegebenen Anleihen fehlerhaft, da wesentliche Risiken in den Prospekten nicht oder falsch dargestellt wurden. Auch sehen wir Peter Leibold als Prospektverantwortlichen für die fehlerhaften Prospekte.
CLLB Rechtsanwälte fordert daher Herrn Peter Leibold direkt zur Zahlung des vollständigen Erwerbspreises Zug-um-Zug gegen Übernahme der Anleihen auf. Parallel prüfen CLLB Rechtsanwälte Ansprüche gegen andere mögliche Prospektverantwortliche.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte. Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.