Dazu im Einzelnen:
Anleger des Immobilienfonds Tegel Center KG sind bereits früher schon immer wieder zur Rückzahlung von Teilen von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert worden. Zwischenzeitlich wurden auch Klagen gegen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen eingereicht. Die Klagen wurden damit begründet, dass die HELABA der Tegel Center KG zur Finanzierung des Immobilienprojektes Tegel-Center ein Darlehen gewährt hatte, das jedoch durch den Verkauf der Fondsimmobilie nicht vollständig zurückgeführt wurde. Die HELABA hatte die offene Restforderung aus dem Darlehen dann an eine Verwertungsgesellschaft, die AJCS Vermögensverwaltungs UG abgetreten, welche nun Anleger der Tegel Center KG auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt hatte.
In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Berlin nun die Klage abgewiesen. Das Landgericht Berlin begründet die Klageabweisung damit, dass die AJCS gar nicht berechtigt sei, die Ausschüttungen von dem Anleger zurückzufordern. Denn die Abtretung der Forderung von der HELABA an die AJCS Vermögensverwaltungs UG sei nichtig.
Die Rechtsanwälte der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin raten allen betroffenen Anlegern anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.