Der 1986 aufgelegte Fonds hatte in öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau investiert. Die Fondsobjekte lagen am Rande der Altstadt von Berlin-Spandau und haben sich letztlich nicht gerechnet.
Zur Finanzierung des Projekts erhielt die Fondsgesellschaft neben gewöhnlichen Darlehen u. a. Aufwendungshilfen, die teils als verlorener Zuschuss und teils ebenfalls als Darlehen gewährt wurden.
2003 lief die Förderung aus, die IBB bzw. das Land Berlin waren nicht bereit, eine Anschlussförderung zu gewähren. Es gelang dem Fonds noch, das Land mit Hilfe eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin zu zwingen, die öffentliche Förderung einstweilen weiter auszuzahlen. Letztlich jedoch verlor die Fondsgesellschaft den Rechtsstreit in der Hauptsache und musste als Ergebnis dessen ohne weitere öffentliche Förderung auskommen und die aufgrund des OVG Beschlusses ausgezahlten Gelder zurückzahlen.
Bereits 2006 wurde ein Sanierungskonzept für den Fonds ausgearbeitet, das 2008 nochmals überarbeitet wurde. Ergebnis: Für eine erfolgreiche Sanierung des Fonds wären Gesellschafternachschüsse von 125 % erforderlich gewesen, von denen lediglich 38 % beigetrieben werden konnten, was ein Scheitern der Sanierung bedeutete. Als Konsequenz darauf wurden dem Fonds von der IBB die Darlehen gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt, wozu der Fonds außer Stande war.
Es folgten eine Zwangsversteigerung der Fondsobjekte und ein Insolvenzverfahren, bei dem Rechtsanwalt Köhler-Ma aus Berlin zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Fonds bestellt wurde.
Für die Gesellschafter als besonders fatal erweist sich nun die in den 80er Jahren übliche rechtliche Gestaltung des Fonds als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bei einer solchen GbR haftet der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, was ein großes Haftungsrisiko für die Gesellschafter bedeutet. Aus diesem Grunde ist man heute dazu übergegangen, geschlossene Fonds ganz überwiegend als Kommanditgesellschaften zu konzipieren, bei denen die Anleger nur mit ihrer Hafteinlage für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gerade stehen.
Bei der Zwangsversteigerung gingen die IBB und das Land Berlin aufgrund von vorrangig besicherter Forderungen einer weiteren Bank leer aus, weshalb sie nun versuchen, mit Hilfe des Insolvenzverwalters an ihr Geld zu kommen, der die Ansprüche von IBB und Land Berlin weiter verfolgt.
Dem Anleger gelang es nicht, sich außergerichtlich mit dem Insolvenzverwalter zu einigen, weshalb ihn der Verwalter letztlich auf Zahlung der auf seine Beteiligung anteilig entfallenden Forderungen der IBB und des Landes Berlin verklagt hat. Die Vertretung des Anlegers vor dem Landgericht Berlin hat Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin, Hamburg und Zürich übernommen.