Auch konnte nach Informationen der Tippgeber der operative Geschäftsbetrieb der Envion AG u.a. wegen dieser fehlenden Revisionsstelle nicht aufgenommen werden. Sollten sich diese Behauptungen bewahrheiten, wird weiter zu prüfen zu sein, inwiefern die hierfür handelnden Akteure für die dadurch entstandenen Schäden haftbar sind.
Der Beschluss des Kantonsgerichts Zug soll bereits in der 48. KW 2018 veröffentlicht werden.
Für den Fall der Liquidation ist weiter fraglich, ob und in welchen Umfang die Anleger und Investoren des ICO sowie weitere Tokeninhaber an der Aufteilung des nach Berichten der Informanten offenbar noch bestehenden Vermögens auf Seiten der Envion AG in Höhe von mehreren Millionen USD / Euro partizipieren. Nach den Angaben im Prospekt der Envion AG ist eine Teilnahme der EVN-Tokeninhaber am Liquidationserlös ausgeschlossen. (Seite 9 des Prospekts, Ziffer V.)
Entscheidend wird nun sein, wie das Kantonsgericht die rechtliche Stellung der EVN-Tokeninhaber bewertet.
CLLB wurde weiter mitgeteilt, dass nunmehr auch der Schlussbericht der von Seiten der FINMA mit der Durchführung des Enforcement-Verfahrens beauftragten Rechtsanwälte vorliegt.
Es ist daher davon auszugehen, dass entsprechende Veröffentlichungen zum Liquidationsverfahren zeitnah ergehen.
Nach entsprechenden Hinweisen gegenüber CLLB soll es zudem mehrere Klageverfahren von Seiten der Envion AG gegen die Trado GmbH geben, in denen die Herausgabe von ETH und BTC aus dem ICO der Envion AG in Millionenhöhe geltend gemacht werden.
Der Geschäftsführer der Trado GmbH hat gegenüber der Presse bereits den Einbehalt diverser Einnahmen aus dem Envion ICO eingeräumt. Ob und wann diese bei der Trado befindlichen Einnahmen aus dem ICO an die Envion AG ausgekehrt und damit ebenfalls in die Liquidationsmasse fließen, bleibt abzuwarten.
CLLB steht bereits mit Schweizer Rechtsanwälten in Kontakt, um die Interessen der Investoren auch im Rahmen des etwaigen Liquidationsverfahrens gewährleisten zu können.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Kantonsgericht und der vom Gericht einzusetzende Liquidator zur Frage der Rechte der EVN Tokeninhaber im Rahmen der Liquidation äußern wird, da dies die erste Liquidation einer AG sein dürfte, deren Gläubiger in erster Linie Inhaber tokenisierter Rechte sind.
CLLB wird die weitere Entwicklung verfolgen und entsprechend berichten.