Hintergrund ist, dass in Deutschland Glücksspiele im Internet bis zum Juli 2021 weitgehend verboten waren. „Dennoch machten die Betreiber die Teilnahme an den Online-Glücksspielen auch für Spieler aus Deutschland leicht möglich. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, müssen sie den Spielern die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger zwischen März und Juli 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und in diesem Zeitraum knapp 6.700 Euro verloren. Das Online-Casino wurde von einer Gesellschaft mit Sitz in Malta betrieben, die keine Lizenz für das Angebot von Glücksspielen in Deutschland hatte.
„Wir forderten den Verlust zurück, weil die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und deshalb keinen Anspruch auf das Geld hat“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das sah das LG Berlin genauso und gab der Klage statt. Gemäß § 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge zwischen den Parteien nichtig, so dass die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Der Kläger habe daher Anspruch auf Erstattung seiner Verluste, entschied das Gericht.
Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger bewusst war, dass Online-Glücksspiele in Deutschland weitgehend illegal waren. Selbst Leichtfertigkeit könne ihm nicht vorgeworfen werden, führte das Gericht weiter aus.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für das Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. „Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss ein Anbieter nach wie vor über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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