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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Illegales Online-Glücksspiel – Zahlungsdienstleister und Banken in der Pflicht

Mitwirkungsverbot umfasst auch Zahlungstransaktionen beim illegalen Glückspiel im Internet – Schadensersatzansprüche gegen Zahlungsdienstleister

(lifePR) (München, )
Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch wenn die Bundesländer sich kürzlich darauf verständigt haben, Glücksspiel im Internet teilweise zu legalisieren, ändert das an der aktuellen Situation erstmal nichts. Nicht nur die Anbieter müssen sich an das Verbot halten, sondern auch Banken und Finanzdienstleister, über die die Zahlungen beim illegalen Online-Glücksspiel abgewickelt werden.

Im Glückspielstaatsvertrag ist auch das Mitwirkungsverbot geregelt. Demnach dürfen die Zahlungstransaktionen bei illegalem Glücksspiel nicht durchgeführt werden. Die Zahlungsdienstleister treffen daher besondere Aufsichts- und Kontrollpflichten. „Verstoßen sie gegen diese Pflichten und ermöglichen dadurch Zahlungstransaktionen beim illegalen Glücksspiel im Online-Casino, können sie sich schadensersatzpflichtig machen. Das heißt, der Spieler kann sein Geld von den Finanzdienstleistern ggf. zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Auch das niedersächsische Innenministerium erinnert Banken und Finanzdienstleister an ihre Kontrollpflichten. In einem Schreiben an fünf Branchenverbände, darunter der Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der deutschen Banken und der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken, wies das Ministerium ausdrücklich auf das Mitwirkungsverbot hin, berichtet der NDR.

Schon im Sommer 2019 hatte das niedersächsische Innenministerium nach eigenen Angaben einem großen international tätigen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr bei in Deutschland illegalem Online-Glücksspiel untersagt. Nach NDR-Informationen soll es sich dabei um PayPal gehandelt haben. Nun könnten ähnliche Untersagungen für andere Zahlungsdienstleister folgen. Ziel ist es, dem illegalen Glücksspiel im Internet so den Boden zu entziehen, da ohne Zahlungsmöglichkeit eine Teilnahme erst gar nicht möglich ist. PayPal hat beispielsweise Zahlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel in Deutschland inzwischen ausgeschlossen.

In diesen Zusammenhang passt auch ein Urteil des Landgerichts Ulm vom 16.12.2019 (Az.: 4 O 202/18). Das Gericht hatte PayPal zu Schadensersatz verurteilt, weil der Dienstleister Zahlungsanweisungen beim Online-Glücksspiel überhaupt nicht hätte durchführen dürfen.

Obwohl die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel verboten ist, wird gegen dieses Verbot immer wieder verstoßen. „Das Urteil des LG Ulm könnte nicht nur für PayPal, sondern auch für andere Zahlungsdienstleister große Auswirkungen haben. Es zeigt, dass sich die Spieler ihre Einsätze unter Umständen vom Zahlungsdienstleister zurückholen können, wenn dieser die Transaktionen erst gar nicht hätten durchführen dürfen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Auch wenn Online-Glücksspiel ab Sommer 2021 teilweise legalisiert werden soll, bedeutet das noch keinen Freifahrtschein. Die Kontrollpflicht soll dann sogar verschärft werden.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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