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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Initial Coin Offering (ICO) und Cryptocurrencies

Was ist das eigentlich? CLLB berät Verbraucher und Unternehmer zu Blockchain, ICO und Kryptowährungen wie Bitcoins, Ether, Monero, Rippl u.a.

(lifePR) (München, Berlin, )
Unter Initial Coin Offering (ICO) versteht man ein Finanzierungsmodell, bei dem neue Projekte ihre zugrunde liegenden Krypto-Tokens gegen Bitcoin oder Ether verkaufen. Das Ganze ähnelt einem Initial Public Offering (IPO-oder Börsengang), bei dem Investoren Anteile an einem Unternehmen kaufen.

ICOs sind zwar ein neues Phänomen, dennoch sind sie bereits zu einem bestimmenden Thema in der Blockchain-Community geworden. Für viele bedeuten ICO-Projekte lediglich unregulierte Wertpapiere, mit denen Gründer hohe Kapitalbeträge sammeln können, andere hingegen betrachten ICOs als Innovation in der traditionellen Risikokapitalfinanzierung.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde ist vor Kurzem hinsichtlich des Status von Tokens, die im Rahmen des DAO-ICO ausgegeben wurden, zu einer Entscheidung gekommen, die viele Projekte und Investoren gezwungen hat, die Finanzierungsmodelle zahlreicher ICOs zu überdenken. Das wichtigste Kriterium, das es zu berücksichtigen gilt, ist die Frage, ob das Token den sogenannten „Howey-Test“ besteht. Ist dies der Fall, muss das Token wie ein Wertpapier behandelt werden und unterliegt bestimmten Einschränkungen der Börsenaufsichtsbehörde.

ICOs sind leicht zu strukturieren, dank Technologien wie ERC20 Token-Standard, der einen großen Teil des für die Erstellung eines neuen kryptographischen Vermögenswerts erforderlichen Entwicklungsprozesses übernimmt. Bei den meisten ICOs schicken Investoren finanzielle Mittel (in der Regel Bitcoin oder Ether) an einen sog. „Smart Contract“, der diese speichert und zu einem späteren Zeitpunkt den Gegenwert in Form des neuen Tokens ausschüttet.

Es gibt, wenn überhaupt, nur wenige Einschränkungen in Bezug darauf, wer sich an einem ICO beteiligen darf, ausgehend davon, dass es sich bei dem Token nicht um ein Wertpapier handelt. Da das Geld von einem weltweiten Investorenpool stammt, können bei ICOs astronomische Summen zusammenkommen. Ein grundlegendes Problem ist dabei die Tatsache, dass meistens Geld gesammelt wird, bevor das Produkt überhaupt existiert. Das macht die Investitionen äußerst spekulativ. Dem kann jedoch entgegengehalten werden, dass diese Art der Geldbeschaffung besonders hilfreich (und sogar notwendig) ist, um einen Anreiz für Protokollentwicklungen zu bieten.

Bevor wir eine Diskussion über die Vorzüge von ICOs führen, ist es wichtig, die Zusammenhänge zu beleuchten.

Entwicklung der ICOs

Im Jahr 2013 finanzierten mehrere Projekte ihre Entwicklungsarbeit mithilfe eines Crowdsale-Modells. Ripple – eine Kryptowährung- hat per Pre-Mining eine Milliarde XRP-Tokens emittiert und gegen Fiat-Währungen oder Bitcoin an interessierte Investoren verkauft. Ethereum sammelte Anfang 2014 etwas mehr als 18 Millionen US-Dollar: das größte bekannte ICO, das bis dahin abgeschlossen wurde.
„The DAO“ war der erste Versuch, ein neues Token in Ethereum zu finanzieren. Das Versprechen dahinter war die Gründung einer dezentralen Organisation für die Finanzierung weiterer Blockchain-Projekte, die insofern einzigartig wäre, als dass die Token-Besitzer Governance-Entscheidungen selbst treffen würden. Die Beschaffung der finanziellen Mittel für The DAO war zwar erfolgreich (es kamen mehr als 150 Millionen US-Dollar zusammen), jedoch gelang es einem unbekannten Hacker, technische Schwachstellen ausnutzen und mehrere Millionen Dollar abzuleiten. Die Ethereum Foundation entschied sich für einen sogenannten Hard Fork, also eine Abspaltung, und schaffte es auf diese Weise, sich die gestohlenen Mittel zurückzuholen.

Obwohl der erste Versuch der sicheren Finanzierung eines Tokens auf der Ethereum-Plattform fehlgeschlagen ist, erkannten Blockchain-Entwickler, dass es immer noch sehr viel einfacher war, ein Token über Ethereum einzuführen, als über Seed-Runden (Finanzierungsrunden) mit den üblichen Risikokapitalmodellen. Insbesondere der ERC20-Standard erleichtert Entwicklern die Erstellung eigener kryptographischer Tokens auf der Ethereum-Blockchain.

Zum Teil wird behauptet, dass es sich – angesichts des Umfangs und der Häufigkeit von ICOs – bei den Crowdfunding-Projekten um die „Killerapplikation“ von Ethereum handeln könnte. Noch nie zuvor konnten Vorprodukt-Start-ups so schnell so viel Geld beschaffen. Aragon sammelte z.B. in nur 15 Minuten etwa 25 Millionen US-Dollar, Basic Attention Token in nur 30 Sekunden 35 Millionen US-Dollar und Status.im in wenigen Stunden 270 Millionen US-Dollar. Aufgrund der geringen Regulierung und der hohen Anwenderfreundlichkeit stehen ICOs bei vielen Mitgliedern der Community und zahlreichen Regulierungsbehörden weltweit auf dem Prüfstand.

Sind ICOs legal?

Die kurze Antwort lautet: Möglicherweise, oder Jein.

Aus rechtlicher Sicht sind ICOs bisher in einer Grauzone anzusiedeln – die Tatsache, dass es sich um neue und unregulierte Finanzanlagen handelt, kann sowohl als Vor- als auch als Nachteil ausgelegt werden. Die jüngste Entscheidung der Börsenaufsichtsbehörde hat jedoch zu einer Verkleinerung der Grauzone beigetragen. In einigen Fällen handelt es sich um einfache Utility Tokens, die dem Besitzer Zugriff auf ein bestimmtes Protokoll oder Netzwerk verschaffen und daher eher nicht als Wertpapier eingestuft werden können. Handelt es sich hingegen um ein Equity Token, dessen einziger Zweck in einer Wertsteigerung besteht, spricht viel mehr für eine Einstufung als Wertpapier.

Zwar erwerben viele Privatpersonen Tokens, um in der Zukunft auf die zugrundeliegende Plattform zuzugreifen, der Eindruck, dass die meisten Tokens als spekulative Investitionen erworben werden, ist jedoch schwer zu widerlegen. Das kann auch angesichts der Bewertungskennzahlen für viele Projekte, die noch gar kein kommerzielles Produkt auf den Markt gebracht haben, sicher festgehalten werden.

Die Entscheidung der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde hat möglicherweise ein wenig Klarheit in Bezug auf den Status von Utility Tokens und Equity Tokens geschaffen, dennoch besteht bei der Auslotung der rechtlichen Grenzen noch viel Spielraum. Bis zur Festlegung weiterhin rechtlicher Beschränkungen werden Unternehmer weiterhin die Vorteile dieses neuen Phänomens nutzen.

CLLB Rechtsanwälte werden den Bereich weiter verfolgen und aktuell berichten. Rechtsanwalt István Cocron steht zudem für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrasse 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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