Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, haben die Insolvenzverwalter der Cosma Gruppe die Gläubiger der Cosma Service GmbH, der Cosma Deutschland AG bzw. Cosma Verwaltung GmbH angeschrieben und diese aufgefordert, ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren anzumelden.
Die einzelnen Gesellschaften der Cosma Gruppe boten nach eigenen Angaben beispielsweise diverse Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Kauf von Gold an. In der Zwischenzeit wurde über das Vermögen der Cosma Service GmbH, der Cosma Deutschland AG und der Cosma Verwaltung GmbH jeweils das Insolvenzverfahren eröffnet. Überdies läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Hauptverantwortlichen.
Nach Einschätzung der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte handelt es sich um ein komplexes Insolvenzverfahren, da in vielen Fällen die Vertragslage undurchsichtig ist und daher oftmals nicht eindeutig aufzuklären ist, mit welcher Gesellschaft der Erwerb des Goldes stattfand, so dass Unklarheiten bestehen, bei welcher Gesellschaft die jeweiligen Forderungen anzumelden sind.
„Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde zumindest in einzelnen Fällen Gold für den jeweiligen Anleger erworben, so dass hier - um Rechtsnachteile zu vermeiden - insbesondere zu prüfen ist, ob dem Gläubiger Aussonderungsrechte zustehen“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Nach den uns aktuell zugänglichen Informationen droht den Gläubigern wohl kein Totalverlust, vielmehr dürfte mit einer nennenswerten Quote, die aller Voraussicht nach über dem Durchschnitt liegt, zu rechnen sein“, so Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Kürzlich hat die Staatsanwalt Mannheim Anklage gegen zwei Verantwortliche der Cosma Gruppe wegen des Verdachts des Betruges beim Landgericht Mannheim erhoben.
Insbesondere aufgrund der Komplexität der diversen Insolvenzverfahren, der Frage, in welchem Insolvenzverfahren Forderungen anzumelden sind und aufgrund von möglichen Aussonderungsrechten, rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte den betroffenen Gläubigern der Cosma Gruppe, ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen und die Forderungen unverzüglich im Insolvenzverfahren anmelden zu lassen. Auch Gläubiger, die bisher noch nicht tätig geworden sind, stehen nicht rechtlos dar und sollten daher unbedingt Handlungsmöglichkeiten prüfen.
In einer Vielzahl von Fällen werden die Rechtsanwaltskosten für die Interessensvertretung im Insolvenzverfahren von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.