Das Bonusprogramm liegt zu 70 % in arabischen Händen bei der Fluglinie Ethihad. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die gesammelten Meilen wertlos geworden sind. Denkbar – wenn auch nicht sehr wahrscheinlich – ist, dass ein anderes Vielfliegerprogramm eine Übernahme und Übertragung der Vielfliegermeilen in ihr Vielfliegerprogramm anbietet. Jedoch stellen Bonusmeilen grundsätzlich Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden dar, weshalb sich für eine andere Airline die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Übernahme in ein anderes Vielfliegerprogramm stellt.
CLLB Rechtsanwälte raten den Top Bonus Kunden, ihre Ansprüche von einer Kanzlei ihres Vertrauens prüfen zu lassen.