„Wir empfehlen daher insbesondere denjenigen Anlegern, die der Insolvenzschuldnerin ein Nachrangdarlehen gewährt haben, den Sachverhalt einer spezialisierten Kanzlei vorzustellen“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits in der Vergangenheit Anleger der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH vertreten hat. „Wenn die Forderung als nachrangig festgestellt wird, dann dürfte der entsprechende Gläubiger vermutlich komplett leer ausgehen“ so Liebl weiter.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher den Insolvenzgläubigern, unter Darstellung der Sach- und Rechtslage die Unwirksamkeit der „Nachrangklausel“ herauszuarbeiten. Auch Schadensersatzansprüche, welche ebenfalls angemeldet werden können, kommen vorliegend in Betracht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diesbezüglich bereits eine gerichtliche Entscheidung des Landgerichts Regensburg erstreiten können.
Die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren bleibt abzuwarten.