Gegen das Urteil hatte die Commerzbank Berufung eingelegt. Nach einem Termin zur mündlichen Verhandlung beim Oberlandesgericht in Frankfurt hat die Bank offensichtlich keine Chance mehr gesehen, den Fall für sich zu gewinnen und - bevor es zu einem schriftlichen Urteil kam - die Berufung zurückgenommen. Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich im Falle einer Falschberatung durch die Bank erfolgreich zu wehren und verloren geglaubtes Geld zu retten, so Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Bombosch hat die Anlegerin in beiden Instanzen vertreten und hat bereits in der Vergangenheit zahlreichen IVG Anlegern bei der Rettung ihres Geldes helfen können.
Er empfiehlt Anlegern des Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, nicht zu lange zu warten: in allerspätestens 10 Jahren nach der Zeichnung sind alle Schadensersatzansprüche verjährt. Allen Anlegern, die sich mit dem Gedanken tragen, gegen die die Beteiligung vermittelnden Banken vorzugehen, empfiehlt Rechtsanwalt Bombosch unter Verjährungsgesichtspunkten unbedingt äußerst zeitnah und noch dieses Jahr tätig zu werden.
Rechtsanwalt Bombosch verfolgt die Entwicklung des Fonds seit 2009 und vertritt inzwischen über 200 Anleger des Fonds. In jenem Jahr hat er ein erstes Urteil gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung vor dem Landgericht Wuppertal erstritten. Nachfolgend erstritten CLLB Rechtsanwälte weitere Urteile für Gherkin-Anleger vor den Landgerichten Köln, Frankfurt, Lübeck, Oldenburg und Hanau.