Um überhaupt eine 5,5 %ige jährliche Ausschüttung prognostizieren und damit den Fonds erfolgreich platzieren zu können, musste die IVG zu einem Trick greifen: eine Fremdfinanzierung in Schweizer Franken. Nur durch die Ausnutzung des damals günstigeren Schweizer Zinsniveaus konnte eine solche halbwegs lukrative Ausschüttung angekündigt werden. Heute wissen die Anleger, dass die damit verbundenen Risiken in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem versprochenen marginalen Mehrerlös gegenüber gesicherten Anlagen standen, wie etwa Fest- oder Tagesgeld, bricht doch die Fremdfinanzierung in Schweizer Franken dem Fonds aktuell das Genick.
Zwei Faktoren haben dazu geführt, dass die im Darlehensvertrag bedenkenlos vereinbarten Beleihungswertgrenzen seit längerem massiv überschritten werden: sowohl die Büropreisentwicklung in London, als auch ungünstige Wechselkursentwicklungen des Schweizer Franken sind für die Überschreitung der Beleihungswertgrenze verantwortlich.
Zwischenzeitlich geht wohl auch der Beirat davon aus, dass die Anleger mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen müssen. Das Bankenkonsortium lässt sich nicht mehr länger hinhalten und mit höheren Zinsen und einbehaltenen Ausschüttungen abspeisen: nunmehr besteht man auf einer weitgehenden Umschuldung des CHF-Darlehens in GBP, wodurch die momentanen sehr schlechten Wechselkurse endgültig zementiert werden. Bei den momentanen Zahlen rechnet Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich nicht damit, dass die Anleger ihre Einlage wiedersehen, wenn sie nichts unternehmen. Am Zweitmarkt der hanseatischen Wertpapierbörse wurde der Handel des Fonds aufgrund der aktuellen Entwicklung ausgesetzt, so dass man faktisch die Beteiligung nicht mehr verkaufen kann, und sei es zu einem noch so geringen Preis.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch verfolgt die Entwicklung des Fonds seit 2009. In jenem Jahr hat er erstmals die Vertretung eines Anlegers des Fonds übernommen und ein erstes Urteil gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung vor dem Landgericht Wuppertal erstritten. Nachfolgend erstritten CLLB Rechtsanwälte weitere Urteile für Gherkin-Anleger vor den Landgerichten Köln, Frankfurt, Lübeck, Oldenburg und Hanau. Inzwischen vertreten CLLB Rechtsanwälte eine Vielzahl weiterer Anleger des Fonds, die von den gesammelten Erfahrungen der Kanzlei profitieren. . Jüngst unterbreitete die Deutsche Bank von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern, die in Frankfurt Klage eingereicht hatten, attraktive Vergleichsangebote, die von den Anlegern angenommen wurden.
Rechtsanwalt Bombosch kennt viele Fälle, in denen die Beteiligungen älteren Menschen als sichere Kapitalanlage empfohlen wurde, die ein Zubrot zur Rente bringen sollte. Dies hält Bombosch aufgrund der Struktur des Fonds mit doppelten Währungsrisiken und einem Joint-Venture-Partner für skandalös. Schon für gewöhnliche geschlossene Immobilienfonds ohne Auslandsbezug hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese sich nicht als Anlage zur sicheren Altersvorsorge eignen. Erst recht gilt dies, wenn Fonds derart komplexe Strukturen aufweisen wie THE GHERKIN.
Auch der Kaufpreis der Immobilie kann nicht als günstig bezeichnet werden, gab es doch in den Jahren vor dem Kauf bereits einen enormen Preisanstieg Londoner Büroimmobilien. Nach Bombosch Erfahrungen wurde dies den meisten Anlegern pflichtwidrig nicht erklärt.
Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass beratende Banken ungefragt über sogenannte Provisionszahlungen in Form von kickbacks aufklären müssen, sowohl bezüglich des Umstands der Zahlung als solcher, wie auch bezüglich der Höhe. Kaum ein Anleger konnte Rechtsanwalt Bombosch berichten, hierüber aufgeklärt worden zu sein. Umgekehrt haben schon diverse Gerichte bestätigt, dass bei THE GHERKIN derartige aufklärungspflichtige Zahlungen an die den Fonds exklusiv vertreibende Deutsche Bank und die Dresdner Bank flossen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.