Geklagt hatte die Erbin einer Anlegerin, der eine Beteiligung am IVG Euroselect Vierzehn vermittelt wurde. Das Landgericht Köln kam zu der Überzeugung, dass die Bank es versäumt hat, korrekt über die für die Vermittlung des Fonds vereinnahmten Vergütungen aufzuklären. Das Landgericht Köln betonte, dass ein Anleger die Empfehlung einer Bank zur Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds erst dann kritisch bewerten könne, wenn er das eigene Vergütungsinteresse der Bank kenne. Ähnlich hatten zuvor die Landgerichte in Frankfurt am Main und Wuppertal in Verfahren gegen die Commerzbank und die Deutsche Bank zu Gunsten von Anlegern des IVG Euroselect Vierzehn geurteilt.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der alle drei Urteile erstritten hat, empfiehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Der geschlossene Immobilienfonds, der in das vom Stararchitekten Sir Norman Foster entworfene berühmte Londoner Bürogebäude THE GHERKIN investiert ist, befindet sich seit einiger Zeit in einer Schieflage - Anleger befürchten erhebliche Verluste. Schuld daran ist ein zur Finanzierung des Fondsobjekts aufgenommenes Darlehen in Schweizer Franken, in dem eine sog. "Loan-to-Value-Klausel" festlegt, dass die Darlehensverbindlichkeiten nicht 65 % des aktuellen Gebäudewerts überschreiten darf. Der Höhenflug des Schweizer Franken und sinkende Büroimmobilienpreise in London führten zu einer massiven Überschreitung dieses Wertes. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass der Fonds keinerlei Ausschüttungen leisten kann, obwohl die Mieten nahezu wie prospektiert vereinnahmt werden. Hintergrund: das finanzierende Bankenkonsortium ist berechtigt, höhere Zinsen zu verlangen und die Ausschüttungen als zusätzliche Sicherheiten einbehalten.
Mit Schreiben vom 02.11.2011 informierte die Geschäftsführung des Fonds die Anleger darüber, dass weiterhin keine Lösung mit dem Bankenkonsortium erzielt wurde.
Gelänge eine Einigung nicht, so könnten die Banken das Darlehen kündigen, was zu einem Totalverlust für die Anleger führen könnte. Dies sollte Anlass genug sein, eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.