Der Fonds hat im Wesentlichen zwei Probleme. Er finanziert den Erwerb des Fondsobjekts nicht nur über die Kommanditeinlagen der Anleger, sondern auch über ein größeres Darlehen. In diesem Darlehensvertrag ist vereinbart, dass das Gebäude als Kreditsicherheit dient. Ergänzt wird dies durch eine sog. loan-to-value-Klausel, wonach das offene Darlehen einen gewissen Prozentsatz des Gebäudewertes nicht überschreiten darf. Erstmals Ende 2009 wurde der Wert verletzt, weshalb höhere Leistungen auf das Darlehen beansprucht werden konnten, was zu Lasten der Rendite geht. Hintergrund waren gefallene Büromarktpreise in London.
Hinzu kommt, dass der Hauptmieter ING signalisiert hat, den 2016 auslaufenden Mietvertrag nicht verlängern zu wollen. Solange ein Nachmieter nicht gefunden ist und die neuen Mietkonditionen nicht bekannt sind, droht dem Fonds ein Mieteinnahmenverlust, was wiederum den Verkehrswert drückt, so dass der LTV-Wert nicht einzuhalten ist und höhere Darlehenskosten entstehen.
Einige Anleger sind der Auffassung, vor Zeichnung von den Banken, die ihnen die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, nicht korrekt über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt worden zu sein. Dies würde Schadensersatzansprüche der Anleger begründen, die auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind. Gelingt deren Durchsetzung, so haben sich die Anleger von den sich realisierenden Risiken des Fonds befreit und wären so gestellt, als hätten sie sich nie an dem Fonds beteiligt. CLLB Rechtsanwälte sind insoweit von mehreren Anlegern mit der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche beauftragt worden.
CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich sind auf derartige Verfahren spezialisiert und vertreten auch Anleger des Parallelfonds IVG Euroselect Vierzehn. Dabei haben mehrere Landgerichte die Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte bestätigt und den dortigen Anlegern Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. Dabei kamen die Gerichte u. a. zu der Überzeugung, dass die Banken für die Vermittlung Rückvergütungen erhalten haben, über die sie die Anleger hätten aufklären müssen. Grundgedanke dabei ist es, dass ein Anleger wissen muss, welches finanzielle Eigeninteresse der Bank mit der Fondsvermittlung verknüpft ist, um so die Motivation der Bank für die Empfehlung zur Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds abschätzen zu können.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich rät allen betroffenen Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Wichtig dabei ist es, nicht zu lange zu warten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass laufende Verjährungsfristen unbeachtet bleiben.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de