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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Juicyfields: Schadenersatzklage eingereicht

Staatsanwaltschaft verhängt Vermögensarrest

(lifePR) (München, )
Anleger, die bei Juicyfields in Cannabis investiert haben, können seit Wochen nicht auf ihre Konten zugreifen und zittern um ihr Geld. Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft und will klären, ob hinter Juicyfields ein betrügerisches Schneeballsystem steckt. Während die Ermittlungen noch andauern, hat CLLB Rechtsanwälte bereits für einen Mandanten Klage auf Schadenersatz eingereicht.

Der Mandant hatte über die Internetplattform juicyfields.io/de in Cannabis-Pflanzen investiert. Da anfangs auch Auszahlungen flossen, hat er es nicht bei einer Investition belassen, sondern legte mehrfach Geld in medizinisches Cannabis an. Zunächst gingen die Zahlungen auf ein Konto der Juicy Grow GmbH in Berlin und später auf ein Konto der Juicy Holdings B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Aus den erhofften Renditen wurde aber nichts. „Wie die vielen anderen Anleger auch, kann unser Mandant nicht mehr auf seine Konten bei Juicyfields zugreifen und muss befürchten, dass er getäuscht wurde. Um sein Geld zurückzuholen haben wir sowohl gegen die Juicy Grow GmbH als auch gegen die Juicy Holdings Schadenersatzanklage eingereicht“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte.

Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im März vor den Vermögensanlagen von Juicyfields gewarnt und das öffentliche Angebot schließlich verboten, weil die Gesellschaft den erforderlichen Verkaufsprospekt nicht vorgelegt hat. Die BaFin ermittelt daher wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz. Zudem hat auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen Juicyfields wegen eines betrügerischen Schneeballsystems aufgenommen. „Hieran knüpfen wir mit unserer Klage an und machen Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz und wegen Kapitalanlagebetrug geltend. Weiter können auch Schadenersatzansprüche bestehen, weil über die Risiken der Geldanlage nicht ausreichend aufgeklärt wurde“, so Rechtsanwalt Sittner.

Hoffnung für die Anleger macht, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen bei vier Gesellschaften, die zum Juicyfields-Firmengeflecht zählen, Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro vollstreckt hat.

Rechtsanwalt Sittner: „Anleger sollten daher reagieren und ihre Ansprüche sichern. Zunächst sollte Strafanzeige gestellt werden und dann auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/juicy-fields-betrug-anleger-erhalten-keine-auszahlungen-mehr/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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