Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits Ende 2015 meldete, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der KIB Kompetenz in Beratung GmbH mit Bescheid vom 10.11.2015 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Die bereits seit Ende 2015 bestehenden Befürchtungen haben sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nunmehr bewahrheitet.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen und ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahrnehmen zu lassen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft gegenwärtig daneben bereits das Vorgehen gegen verschiedene Anspruchsgegner.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de