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Landgericht Amberg verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von € 41.240,40 wegen unterlassener Aufklärung über mangelnde bzw. eingeschränkte Veräußerbarkeit einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG

(lifePR) (Berlin, )
Nach Auskunft der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat das Landgericht Amberg einen Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von € 41.240,40 verurteilt, da dieser nach Überzeugung des Gerichts nicht über den Umstand der fehlenden bzw. eingeschränkten Handelbarkeit einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG aufgeklärt hat.

Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte auf Empfehlung des Anlageberaters in eine atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG investiert, welche mit zahlreichen Risiken für den Anleger verbunden ist. So bestehen bei dieser unternehmerischen Beteiligung Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals und die Gefahr einer Haftung in Höhe der sog. gewinnunabhängigen Ausschüttungen. Letzteres führte dazu, dass zahlreiche Anleger - wie diese berichten - oftmals völlig überraschend von der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt werden.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger jedoch vor Abschluss der Beteiligung über alle Risiken und entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, so Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche für den Anleger Schadensersatz beim LG Amberg erstritt, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Auch bei Klagen der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG ist stets einzelfallabhängig zu prüfen, ob die Klageforderung schlüssig dargelegt wurde und ob der Anleger Gegenansprüche, Einwendungen oder Einreden geltend machen kann. Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung auch anlegerfreundlich ausfallen kann.

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