Das Landgericht verurteilte den Hersteller fehlerhafter Kupferspiralen wegen Produkthaftung auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00.
Im streitgegenständlichen Fall ist die Kupferspirale beim Zug gebrochen. Beide Ärmchen verblieben in der Gebärmutter der Klägerin. Die Klägerin musste sich einer Gebärmutterausschabung unter Vollnarkose unterziehen. Dies war für die betroffene Frau auch aufgrund der mit der Operation verbundenen Risiken, insgesamt eine extrem lebensbeeinträchtigende Situation.
Das Gericht hielt aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00 für angemessen, aber auch ausreichend.
Das Urteil zeigt, dass neben körperlichen Schmerzen auch psychische Leiden, resultierend aus der Existenz eines Fremdkörpers an einem besonders sensiblen Bereich sowie Ängste vor risikobehafteten Operationen und Spätfolgen schmerzensgelderhöhend zu gewichten sind.
Die Kanzlei CLLB steht betroffenen Frauen daher auch weiterhin zur Verfügung.
Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m.b.B., Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de